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AGB | Widerruf | Datenschutz
ErlebnisZeit, 56332 Burgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit seiner Bestellung der Leistung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ErlebnisZeit.
2. Vertrag
Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, wenn ErlebnisZeit die verbindliche Bestellung des Kunden zugeht. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Aktionsbeschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und den schriftlichen Teilnehmererklärungen. Sonstige Angebote und Preise seitens ErlebnisZeit sind freibleibend.
3. Leistungen und Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des ErlebnisZeit Portfolios oder einem individuell erstellten Angebot. Wird auf Wunsch ein individuelles Angebot erstellt, so ergibt sich eineLeistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag. ErlebnisZeit hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Aktion nicht wesentlich beeinträchtigen, hat ErlebnisZeit den Kunden rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.
4. Zahlung
Alle Leistungen werden in Rechnung gestellt und sind 10 Tage nach Eingang der Rechnung fällig.
5. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Aktion nicht an, kann ErlebnisZeit einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt auf den Gesamtpreis inklusive aller gebuchten Leistungen pauschaliert: 42. bis 15. Tag vor Aktionsbeginn 35% 14. bis 8. Tag vor Aktionsbeginn 50% 7. bis 3. Tag vor Aktionsbeginn 80% ab 2. Tag vor Aktionsbeginn oder durch Nichtantritt 100% Dem Kunden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter nur geringere Kosten als die geltend gemachte Entschädigung entstanden sind.
6. Rücktritt seitens ErlebnisZeit
Bei Ausbleiben eines im Vertrag ausbleibender Vorauszahlung ist ErlebnisZeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall findet die gebuchte Aktion nicht statt, wohingegen der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unter Abzug etwaig ersparter Aufwendungen verpflichtet bleibt. ErlebnisZeit kann die Aktionen aus Sicherheitsgründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einstellen. In diesem Falle erfolgt eine prozentuale Rückvergütung des Aktionspreises. Diese wird prozentual berechnet bis ein Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 40% bis zwei Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 80% ab zwei Drittel Zeit der durchgeführten Aktion 100% Kann bei Komplettausfall der Aktion ein Ersatztermin innerhalb von 42 Tagen bestimmt werden, entfällt o.g. Berechnung.
7. Verantwortung und Sonderkosten
Kunden und dessen Teilnehmer, die die Aktionen in grober Weise stören oder nachhaltig gegen die Weisungen des ErlebnisZeit Team verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von der weiteren Aktion ausgeschlossen werden. Alle Sonderkosten, die als Folge durch in der Person des Kunden und dessen Teilnehmer liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und dessen Teilnehmer und sind mit Entstehung sofort an ErlebnisZeit zu zahlen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Kosten die durch ein verspätetes Eintreffen oder durch eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung o.ä. als Folge eines Unfalls oder durch Unpässlichkeit und Krankheit entstehen. Tritt ErlebnisZeit bei einem akuten Notfall in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge sofort nach der Aktion zu erstatten.
8. Risiken und Haftung
Bei allen Aktionen ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotzdem können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Kunde und dessen Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Aktionen erfolgt die Teilnahme in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Den Anweisungen des ErlebnisZeit Team ist unbedingt Folge zu leisten. ErlebnisZeit haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Der Teilnehmer hat sich bei Aktionen im Ausland grundsätzlich selbst über die Pass-, Visum- und Impfvorschriften zu informieren und ist für deren Einhaltung verantwortlich.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Aktion schriftlich ErlebnisZeit gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Vertrag, sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Aktionsdatum.
11. Gewährleistung / Schadenersatz
Wird die Aktion infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde nach Anzeige des Mangels den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ErlebnisZeit eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ErlebnisZeit verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Koblenz. Stand: 01.08.2016
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ErlebnisZeit Rhein-Mosel
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56332 Burgen
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